Zukunft vererben – Sinn stiften: Überblick am 28.4.2022

Einen umfassenden Überblick über die Gestaltungsmöglichkeiten beim Schenken und Vererben aber auch über die Auflagen beim Vererben gab am Donnerstag, 28.04. der Erbrechts-Spezialist Dr. Sascha Straub, LL.M von der Kanzlei Dachs Bartling Spohn und Partner Rechtsanwälte mbB. im Saal des Feuerwehrhauses.

Diesen Vortrag stellen wir allen interessierten Mitbürgerinnen und Mitbürgern zum Nachlesen zur Verfügung. Er kann über unsere Homepage eingesehen und heruntergeladen werden – www.buergerstiftung-moessingen.de.

Zukunft vererben – Sinn stiften

 

Unter diesem Titel informieren die Bürgerstiftungen Mössingen, Gomaringen und Dußlingen gemeinsam mit einer Broschüre über alle Aspekte des Vererbens. Die drei Bürgerstiftungen haben dieses gemeinsame Projekt gestartet, das aufbaut auf einer Broschüre, die die Bürgerstiftung Dußlingen vor vier Jahren mit dem Titel „Zukunft vererben – Sinn stiften“ aufgelegt und verteilt hat.

Bürgerstiftungen können im Sinne ihrer Satzung Gutes tun, wenn Geld dafür vorhanden ist. Obwohl die Bürgerstiftung Mössingen nun über fünf Jahre alt ist, bekam sie bisher noch nie finanzielle Zuwendungen oder gar eine Immobilie aus einer Erbschaft. Bürgerstiftungen in größeren Städten erhalten laufend solche Zuwendungen, warum also nicht auch in Mössingen aus vorhandenem Vermögen einen Sinn stiften, der der Gesellschaft zugutekommt.

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