Schwimmen lernen für Kinder bis 12 Jahren

Die Bürgerstiftung Mössingen unterstützt die Schwimmschulen in Mössingen in ihren Bemühungen allen Kindern das Schwimmen zu lehren.

Schwimmen können ist für alle Kinder wichtig und dieses zu lernen, sollte nicht an den finanziellen Möglichkeiten der Familien scheitern. Daher übernimmt die Bürgerstiftung Mössingen die Kursgebühren für alle Familien, deren finanzieller Rahmen nicht ausreichen würde, ihren Kindern diese Möglichkeit zu eröffnen.

Die BürgerStiftung Mössingen arbeitet in diesem Projekt mit folgenden Schwimmschulen in Mössingen zusammen, über die dann auch die Förderanträge gestellt werden können:

Schwimmschule Startsprung 

Dietrich & Gauck GbR 

www.startsprung.net

Info@startsprung.net

DLRG OG Mössingen

Schwimmkurs@moessingen.dlrg.de

www.moessingen.dlrg.de

Start für den nächsten Schwimmkurs ist Herbst 2023

Schwimmschule Andrea Baur, Bademeisterin

andrea-schwimmkurse@gmx.de

Weitere Schwimmschulen, die zu einem späteren zeitpunkt an diesem Unterstützungsprogramm teilnehmen werden, werden dann auf unserer Homepage www.bürgerstiftung-mössingen.de veröffentlicht.

Die Fördervoraussetzung sind:

  • Höchstalter des Bewerbers: 12 Jahre
  • Zuschuss wird nur an den Ausbildungsbetrieb (Schwimmschule) gewährt
  • Es darf vom Auszubildenden keine zusätzliche Gebühr verlangt werden, außer 1/3 der Kursgebühren beim 1.Kind)
  • Zuschussberechtigt sind nur Familien, die den Bezug einer der folgenden Leistungen nachweisen können:
  • Leistungen nach SGB II (Arbeitslosengeld vom Job-Center)
  • Sozialhilfe nach SGB XII
  • Wohngeld nach WoGG
  • Kinderzuschlag nach BKGG
  • Leistungen nach AsylbLG
  • Inhaber einer Kreis-Bonus-Card

Der Zuschuss wird pro Kind nur einmalig bezahlt. Für das erste Kind pro Familie erhält der Ausbildungsbetrieb 2/3 der Ausbildungskosten, ab dem 2.Kind wird der Gesamtbetrag gefördert.

Der Antrag ist vom Ausbildungsbetrieb (Schwimmschule) beim Finanzvorstand der Bürgerstiftung Mössingen einzureichen und wird von ihm geprüft.